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Fotobox- und Videobox mieten

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fotobox und Videobox (im Folgenden als Fotobox bezeichnet)

Durch die Bestellung einer Fotobox erklärt sich der/die MieterIn/AuftraggeberIn mit diesen AGB einverstanden.

Auftrag

Der Auftraggeber beauftragt den Dienstleister, eine Einrichtung für die Selbstaufnahme von Portraitfotos bereitzustellen.

Voraussetzungen

Für den Einsatz der Fotobox wird eine Fläche von 3x3 Metern mit stabilem und ebenem Boden benötigt.

Es wird dringend empfohlen, die Fotobox an einem Ort mit regem Personendurchlauf aufzustellen, wo sie gut sichtbar ist.

Ein stabiler, kippsicherer Tisch oder Ablagefläche von mindestens 50x50cm (mit Druckerpaket) bzw. 100x50cm (mit Requisitenpaket) wird benötigt.

Der Aufstellort muss vor Witterungseinflüssen geschützt sein, und die Temperatur während des Einsatzes sollte zwischen 10-35°C liegen.

Ein Stromanschluss von 220 Volt, 5 Ampere (Haushaltsstärke) am Aufstellort ist erforderlich, und eine Verteilerleiste wird mitgeliefert.

Bei der Anlieferung müssen der Aufstellort, der Stromanschluss, der Tisch und der WLAN-Zugang bereitstehen. Wartezeiten aufgrund fehlender Infrastruktur oder aufgewendete Zeit für Umbauten oder Sonderwünsche sind nicht in der Lieferpauschale enthalten und werden mit 140 Fr./Stunde in Rechnung gestellt.

Der Auftraggeber bestimmt eine Person, die die Aufsicht über die Anlage vor Ort übernimmt, regelmäßig die Funktion kontrolliert, bei auftretenden Problemen einschreitet (z.B. Nachfüllen von Druckerpapier) und für Ordnung um die Anlage sorgt. Diese Person muss bei der Übergabe für die Instruktion anwesend sein.

Das Druckermaterial wie Papier und Farbe wird leihweise zur Verfügung gestellt, und ungenutztes Material muss zurückgegeben werden. Die Anzahl der Drucke wird auf Basis der Anzahl der Digitalfotos sowie Nachdrucke berechnet. Fehlende Requisiten werden mit 25 Fr/Stk berechnet.

Bei unvorhergesehenen Problemen kann unser Telefonsupport in Anspruch genommen werden. Vor-Ort-Support ist in der Regel nicht erforderlich. Wenn der Mieter in einer bestimmten Situation den Vor-Ort-Support wünscht oder nicht in der Lage ist, den Anweisungen zu folgen, werden Weg- und Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

Für bestimmte Funktionen ist eine Mobilfunkverbindung mit guter Signalstärke am Aufstellungsort erforderlich. Fehlt diese, muss ein WLAN-Zugang mit guter Signalstärke bereitstehen (UserID und Passwort bereithalten). Fehlen beide, sind die genannten Funktionen nicht verfügbar, und der Support ist eingeschränkt, wofür der Auftraggeber die Folgen trägt.

In der Leistung inbegriffen sind die Benutzung der Fotoeinrichtung sowie gegebenenfalls hinzugemietete Optionen.

Die Bilder werden digital gespeichert, und der Mieter erhält nach der Rückgabe alle Bilder als Cloud-Download.

In Zeiten von übertragbaren Krankheitserregern ist der Auftraggeber für die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen wie Abstand, Raumlüftung und Desinfektion verantwortlich. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung von Touchscreen und Requisiten. Der Auftragnehmer liefert während dieser Zeit keine Gesichtsrequisiten wie Masken oder Brillen aus.

Wenn keine Lieferung vereinbart ist, muss der Mieter das Gerät beim Vermieter in 8907 Wettswil, Bäumlisächerstr. 6 abholen und es zu den vereinbarten Zeitpunkten zurückgeben. Das Transport-, Aufbau- und Betriebsrisiko liegt ab diesem Zeitpunkt bis zur Rückgabe beim Mieter.

Wenn eine Begleitperson gebucht wird, hat diese Anspruch auf angemessene Verpflegung und Pausen während der Einsatzdauer sowie eine Wegkostenpauschale.

Rücktrittsbedingungen

Ein Rücktritt bis 1 Monat vor dem Termin ist kostenlos. Danach sind 1/2 des vereinbarten Honorars zahlbar, ab 3 Tage vor dem Termin 1 Tageshonorar, plus Transportpauschale, sofern abgesendet oder geliefert. Ersatzdatum und Sonderfälle sind nach Absprache. Auf jeden Fall sind wir dankbar für die möglichst frühzeitige Bekanntgabe. Bei Terminverschiebungen gelten die Preise zum Zeitpunkt des neuen Datums zuzüglich einer Verschiebungspauschale.

Zahlung

Die Zahlung erfolgt entweder in bar oder per Twint bei Abholung oder im Voraus per Überweisung. Juristische Personen haben die Möglichkeit, auf Rechnung zu zahlen. Sollten die Kosten bei der Rückgabe die Vorauszahlung überschreiten (z.B., aufgrund des Verbrauchs von Fotopapier) oder sollten beim Eigentransport oder Einsatz Schäden am Material entstehen oder Teile davon fehlen, ist die Differenz bei der Rückgabe fällig.

Schadenersatzregelungen

Falls die Lieferung seitens des Vermieters aus technischen, persönlichen oder administrativen Gründen unmöglich wird, ist der Mieter von der Zahlungsverpflichtung befreit.

Obwohl der Vermieter im besten Interesse des Mieters handelt, kann keine Aufnahme garantiert werden. Sollte das Gerät im unwahrscheinlichen Fall aus technischen Gründen ausfallen, und der Fehler ist vom Support nicht behebbar, zahlt der Mieter die pro-rata Miete bis zum telefonischen Meldezeitpunkt. Dabei gilt eine Tagesbetriebsdauer (Zeit zwischen Inbetriebnahme und Abstellen) von 6 Stunden oder die vereinbarte Einsatzdauer, wobei die kürzere Dauer maßgeblich ist.

Wird das Problem behoben oder dem Support nicht umgehend gemeldet, kann kein Preisnachlass gewährt werden. Die Transportpauschale ist nicht abzugsberechtigt.

Weitgehende Schadensersatzansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.

Bei minderwertigen Ergebnissen oder Ausfall aufgrund von Mieter- oder Gästeverschulden oder -Nachlässigkeit ist kein Preisnachlass möglich.

Im Falle von Ausfall, Schaden oder fehlendem Material, sowie Diebstahl, Raub, Nässe, Wind, Feuer, Naturgewalt usw., ist die vereinbarte Miete sowie eventueller Schadensersatz fällig. Dies kann gegebenenfalls durch die Haftpflichtversicherung des Mieters erstattet werden.

Versicherungen sind Sache des Mieters, jede Haftung wird abgelehnt.
Gerichtsstand ist Affoltern am Albis.

Die AGB können ohne Ankündigung ändern. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.